Coronavirus – Hinweise zum Infektionsschutz im Notariat –

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Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

seit dem 23.03.2020 ist es in Sachsen untersagt, die häusliche Unterkunft ohne triftigen Grund zu verlassen.

Die Wahrnehmung eines unaufschiebbaren Termins bei einem Notar ist ausdrücklich von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen. Die Einstufung als unaufschiebbarer Termin treffe ich nach pflichtgemäßem Ermessen.Bitte beachten Sie zudem die nachfolgenden Hinweise zu den Einschränkungen von Abläufen in meiner Geschäftsstelle, insbesondere zur Notwendigkeit einer Voranmeldung.

Zur Anpassung des Geschäftsbetriebs an die aktuellen Gegebenheiten sind einige Veränderungen der organisatorischen Abläufe in der Geschäftsstelle und in der Gestaltung des Beurkundungsverfahrens geboten.

Um die Vornahme von Beurkundungen und Beglaubigungen sowie die Betreuung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten unter Wahrung der Gesundheitsbelange aller Beteiligten weiterhin gewährleisten zu können, bitte ich um die Beachtung einiger grundlegender Regeln und Hinweise:

  1. Bitte nehmen Sie vor einer persönlichen Vorsprache in der Geschäftsstelle unbedingt telefonisch oder auf elektronischem Weg Kontakt auf. Ein Zugang zum Büro ohne vorherige Terminvereinbarung ist bis auf weiteres nicht möglich.
  2. Soweit Sie innerhalb der letzten 14 Tage
    • mit dem Coronavirus infiziert wurden oder daran erkrankt sind,
    • Kontakt zu Personen hatten, die positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden,
    • ein Risikogebiet bereist haben (siehe die Information des Robert-Koch-Instituts https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html),
    • typische Krankheitssymptome wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Halsschmerzen gehabt haben bzw. noch haben,

    bitte ich, auf eine persönliche Wahrnehmung eines Termins in der Geschäftsstelle zu verzichten.

    Rechtlich existieren insoweit verschiedene Lösungen, um eine unaufschiebbare Beurkundung dennoch zu ermöglichen. Denkbar ist etwa die Vertretung durch eine andere Person aufgrund einer Vollmacht oder vollmachtlos vorbehaltlich einer nachträglichen Genehmigung. Meine Mitarbeiterinnen und ich stehen Ihnen zur Klärung der angemessenen Verfahrensweise zur Verfügung.

    Falls die Beurkundung von höchstpersönlichen Erklärungen erfolgen soll, bei denen eine Stellvertretung unzulässig ist (z. B. Testamente, General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen), werde ich in jedem Einzelfall mit Ihnen Rücksprache nehmen und prüfen, ob, wie und an welchem Ort eine Beurkundung unter Wahrung geeigneter Schutzmaßnahmen mit einem verminderten Ansteckungsrisiko durchgeführt werden kann.

  3. Zur Reduzierung unnötiger Kontakte und zur Vermeidung von Wartezeiten werde ich Termine zeitlich großzügiger planen und vereinbarte Termine verlegen. Auf diese Weise möchte ich sicherstellen, dass sich möglichst wenige Mandanten in der Geschäftsstelle begegnen. Ich bitte um Verständnis, dass Terminvergaben damit zugleich nach Dringlichkeit vergeben werden.
  4. Bei der Wahrnehmung von Terminen bitte ich, auf die Begleitung durch Personen zu verzichten, die an der Beurkundung nicht selbst beteiligt sind (z.B. Verwandte, Freunde, Kinder).
  5. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Vorgespräche und andere Beratungs- und Besprechungstermine nur noch telefonisch durchgeführt werden. Mandanten, die bereits ent­sprechende Termine vereinbart haben, werden rechtzeitig vor dem Termin hierüber infor­miert.
  6. In bestimmten Fällen oder für bestimmte Angelegenheiten kann ich die Amtstätigkeit im Freien vor der Geschäftsstelle vornehmen.
  7. Um das Risiko einer Ansteckung für Sie sowie die Mitarbeiterinnen an der Notarstelle so gering wie möglich zu halten, bitte ich Sie, behördliche Vorgaben und die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Abstands-, Trennungs-  und Hygienemaß­nahmen konsequent einzuhalten.

Ich danke für Ihr Verständnis für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten. Die Maßnahmen dienen dem Schutz aller.

Mit freundlichem Gruß – und bleiben Sie gesund!

gez. Gergaut

Dr. Stephan Gergaut

Notar in Crimmitschau