Erbrechtliche Fragen

Der Tod eines Menschen macht die Angehörigen oft traurig, betroffen und ratlos. Zu lernen, mit dem unwiederbringlichen Verlust umzugehen, ist eine intensive persönliche Erfahrung für die Hinterbliebenen – ein prozeß, der schmerzhaft sein kann.

 

Sachkundige Rechtsauskunft

Jeder Mensch hat Erben. Der Notar kennt die Last, die auf den Angehörigen ruht: In der durch den persönlichen Verlust schweren Zeit müssen rasch ganz praktische Fragen geklärt und wichtige Entscheidungen getroffen werden: Wer wird Erbe? Was muß der Erbe bedenken? Wodurch unterscheiden sich Erbe und Vermächtnisnehmer?

Hier steht der Notar den Angehörigen zur Seite. Er berät in einem persönlichen Gespräch umfassend und hilft bei der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten, die mit Annahme oder Ausschlagung eines Erbes verbunden sind.

 

Verbindliche Festlegungen für den Todesfall

Nur wenige Menschen machen sich rechtzeitig Gedanken über den eigenen Tod. Dabei ist es keine Frage des Alters, die Erbschaft zu regeln. Der Notar informiert über die verschiedenen Möglichkeiten der Vermögensnachfolge im privaten und geschäftlichen Bereich. Es ist sinnvoll, den Notar für rechtliche Auskünfte über die Erbfolge und die Verwaltung des Vermögens im Fall des eigenen Todes einzuschalten, um spätere familiäre Konflikte zu vermeiden. Der Notar beantwortet sachkundig relevante Fragen: Wie unterscheiden sich Testament und Erbvertrag? Welche gesetzlichen Pflichtteile bestehen? Wird jeder, dem man aus seinem Nachlaß etwas zukommen lassen will, auch tatsächlich Erbe?

Der Notar berät in allen Fragen, die die Erbschaft betreffen. Er hilft bei der Regelung der Vermögensnachfolge, er klärt über Inhalte und Möglichkeiten erbrechtlicher Regelungen auf und erstellt – anders als ein Rechtsanwalt – auch die notwendigen Urkunden.

 

Fallbeispiel

Der 60-jährige Familienvater V. verfügt über ein Vermögen von 50.000 Euro. Im Falle seines Todes will er Frau und Kindern geordnete wirtschaftliche Verhältnisse hinterlassen. Aus diesem Grund informiert er sich bei einem Notar über die vielfältigen Möglichkeiten der Vermögensnachfolge, entschließt sich zur Abwandlung der gesetzlichen Erbfolge und läßt sein Testament notariell beurkunden. Für Rat und Absicherung zahlt V. circa 160 Euro.

„Rasch tritt der Tod den Menschen an,
Es ist ihm keine Frist gegeben,
Es stürzt ihn mitten in die Bahn,
Es reißt ihn fort vom vollen Leben.“
Friedrich Schiller