Vorsorge für Notfälle

Finanzielle Vorsorge zu treffen, das ist für die meisten Menschen heute selbstverständlich: mit Krankheits-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen werden Risiken abgefedert. Genauso selbstverständlich sollte die Vorsorge bei einer anderen Frage sein: Wer trifft Entscheidungen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Damit die Antwort nicht von der Zufälligkeit einer gerichtlichen Entscheidung abhängig ist, ist die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sinnvoll. Um diesem Schriftstück volle juristische Gültigkeit zu verleihen, muß es von einem Notar beglaubigt werden.

 

Juristisch hieb- und stichfest

Der Notar unterstützt dabei, eine vollständige und unangreifbare Vorsorgevollmacht zu erstellen. Sie enthält verbindliche Regelungen für den Fall, daß man wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr fähig ist, eigene Entscheidungen sicher zu fällen. Die bevollmächtigte Person erhält für diesen Fall konkrete Handlungsanweisungen und Entscheidungs- richtlinien: Wo möchte man wohnen, wenn die eigene Wohnung nicht mehr die richtige Umgebung ist? Wer kümmert sich um die Bankangelegenheiten? Welche Personen dürfen vom Arzt über den gesundheitlichen Zustand informiert werden? Der Gesetzgeber verlangt auf diese Fragen klare Antworten – die Vorsorgevollmacht gibt sie. Der Notar hilft dabei, daß keine wesentlichen Punkte unberücksichtigt bleiben. Er unterstützt bei der Auswahl der – richtigen – Vertrauenspersonen, klärt unparteiisch die Erwartungen des Vollmachtgebers und stellt durch die Beurkundung die Gültigkeit der Vollmacht sicher.

 

Handlungsanweisungen für Ärzte

Besondere Notfälle erfordern besondere Vorsorge. Dies betrifft vor allem Krankheit und Lebensende: Lehnt man bestimmte medizinische Maßnahmen oder spezielle operative Eingriffe ab? Wünscht man Bluttransfusion oder Organtransplantation? Eine persönliche Patientenverfügung, auch »Patiententestament« genannt, gibt den Ärzten konkrete und verbindliche Anweisungen für die Behandlung im Ernstfall. Der Notar berät bei der Erstellung von Patientenverfügungen, damit es nicht zu voreiligen Entscheidungen kommt. Er greift helfend bei der juristisch korrekten Formulierung ein und beurkundet abschließend die Verfügung – damit die geäußerten Behandlungswünsche auch tatsächlich rechtsgültig sind und von den Ärzten beachtet werden.

 

Fallbeispiel

Der 50-jährige Angestellte B. ist beruflich viel mit dem Auto unterwegs. Für den Fall, daß er einmal bei einem Unfall verletzt wird und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen kann, möchte er sicherstellen, daß eine Person seines Vertrauens sich um seine Angelegenheiten kümmert.

In einem Gespräch mit dem Notar erfährt B., daß seine Frau dies nicht ohne weiteres kann. Sie braucht dazu eine Vollmacht. Damit kann sie alles für ihn erledigen, auch im Verhältnis zu Ärzten. Nach eingehender Beratung läßt B. den Notar eine Vollmacht für seine Frau wie auch seine beiden Kinder aufsetzen. Die notarielle Beurkundung verleiht seinem Willen volle Gültigkeit.

„Und weil ich fern bin, führe du
Mit klugem Sinn das Regiment des Hauses.“
Friedrich Schiller