Immobilien

Für viele Menschen bedeutet der Erwerb eines eigenen Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer anderen Immobilie die Erfüllung eines Lebenstraums – und die finanzielle Absicherung im Alter. Für Käufer wie Verkäufer geht es bei Immobiliengeschäften meist um viel Geld. Um rechtliche Streitigkeiten daraus zu vermeiden, ist vom Gesetzgeber die Einschaltung eines Notars zwingend vorgesehen.

 

Unparteiischer Ansprechpartner

Der Notar gibt allen, die eine Immobilie erwerben, aber auch denen, die Immobilien veräußern wollen, durch fachlichen Rat die Rechtssicherheit, die für eine so langfristig wirkende Entscheidung notwendig ist. Als unparteiischer Ansprechpartner beider Vertragsparteien sorgt der Notar für eine rechtlich ausgewogene Gestaltung des Vertragswerkes und beurkundet Kaufverträge oder andere übertragungen. Nach Anhörung beider Parteien beantwortet der notarielle Kaufvertrag unter anderem die Fragen: Wann werden Zahlungen fällig, und wie sind sie abgesichert? Wie werden eventuelle Erschließungskosten unter Käufer und Verkäufer aufgeteilt? Was geschieht bei auftretenden Mängeln?

 

Juristische Beratung bei der Schuldenaufnahme

Familiäre oder wirtschaftliche Umstände machen nicht selten die Aufnahme von Hypotheken oder Grundschulden auf Immobilienbesitz notwendig. Auch in diesem Fall erhalten die Eigentümer den juristischen Rat eines Notars: Wann empfiehlt sich die Aufnahme von Schulden auf Immobilien? Welche Tilgungsmöglichkeiten gibt es? Und was passiert, wenn sich Tilgungszahlungen verzögern? Umfassend klärt der Notar über die Inhalte, Möglichkeiten und Risiken der sogenannten Grundpfandrechte auf. Die entsprechenden Erklärungen der Eigentümer werden von ihm überprüft und beurkundet.

 

Fallbeispiel

Sie ist Ende Zwanzig, er Anfang Dreißig. Ihre gemeinsame Zukunft wollen sie über den Kauf einer Eigentumswohnung absichern. Diese Wohnung kostet sie 100.000 Euro. Gemeinsam mit dem Wohnungsverkäufer lassen sie sich vom Notar beraten und von diesem den Kaufvertrag entwerfen und beurkunden. Für Rat und Absicherung zahlen sie circa 700 Euro.

„Wohl steht das Haus gezimmert und gefügt,
Doch ach – es wankt der Grund, auf den wir bauten.“
Friedrich Schiller