Gesellschaftsrecht

Eine innovative Idee ist der Grundstein eines jeden Unternehmens. Wer darüber hinaus über einen überzeugenden Businessplan, detaillierte Markt- und Branchenkenntnisse sowie ausreichend Startkapital verfügt, hat gute Chancen, erfolgreich in die Selbständigkeit zu gehen. Unerläßlich ist dabei die juristische Beratung und Betreuung durch einen Notar. Denn bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der geeigneten Rechtsform – ob einzelkaufmännisches Unternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft – von grundlegender Bedeutung.

 

Geschäftsidee in rechter Form

Alle Rechtsformen haben Vor- und Nachteile. Träger eines Unternehmens wird derjenige, dem Rechte und Pflichten aus dem Unternehmen juristisch zugeordnet sind. Das kann eine Einzelperson oder eine Gesellschaft in unterschiedlichster Form sein. Wichtig ist es daher, sich rechtzeitig über wichtige Faktoren wie Steuern, Haftung und Mitspracherechte zu informieren und entscheidende Fragen zu klären: Wer hat im Unternehmen die Führung? Wer soll bis zu welcher Summe für das Unternehmen haften? Welche Leistungen müssen die Gesellschafter bei der Gründung und danach erbringen? Welche gesetzlichen Formalitäten sind bei der Gründung und darüber hinaus zu beachten?

Mit der Hilfe des Notars können alle rechtlichen Fragen frühzeitig beantwortet werden. Er berät umfassend bei der Auswahl der richtigen Rechtsform und klärt beispielsweise die Frage, ob ein Unternehmen in das Handelsregister eingetragen werden muß oder eine freiwillige Eintragung sinnvoll ist. Er weist alle Beteiligten auf ihre Rechte und Pflichten im Unternehmen hin und erstellt die erforderlichen Verträge.

Zusätzlich muß ein Notar bei änderungen in bereits bestehenden Unternehmen kontaktiert werden: bei einem Wechsel der Gesellschaftsform, bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur sowie bei der Neufassung von Gesellschaftsverträgen.

 

Fallbeispiel

Nach dem Studium ließ ein Job auf sich warten. Eine Chance zum beruflichen Erfolg der drei jungen Absolventen ist eine innovative Idee und der Mut, sich damit selbständig zu machen. Mit einem Startkapital von 25.000 Euro wollen sie ein Unternehmen gründen. Bei einem Notar erfahren sie alle Vor- und Nachteile der Gründung einer GmbH, lassen ihn einen Gesellschaftsvertrag entwerfen und nehmen bei ihm die Anmeldung zur Eintragung ihres Unternehmens in das Handelsregister vor. Für Rat und Absicherung zahlen sie circa 500 Euro.

„Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden.“
Friedrich Schiller